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LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 17.11.2005 - 3 (2) K 41/99
- LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06
- BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80
Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit
Auszug aus LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06
Die Kammer schließt sich der allgemein vertretenen Auffassung an, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht dazu dient, eine bereits getroffene Entscheidung über die Rüge eines Verfahrensmangels nochmals zu überprüfen und erneut in der Sache hierüber zu entscheiden (vgl. die in BGHZ 84, 24, 26 zitierten Schriftsteller). - BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht
Auszug aus LG Tübingen, 21.11.2006 - 5 T 327/06
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist - auch wenn die Klagefrist des § 586 Abs. 1 ZPO als durch Einreichung beim unzuständigen Amtsgericht im Anschluss an BGHZ 35, 374 als gewahrt angesehen wird - nach § 579 Abs. 2 ZPO nicht statthaft, weil die Frage der vorschriftsmäßigen Besetzung des Vollstreckungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Zuschlagsbeschlusses bereits in dem Beschwerdeverfahren über diesen Beschluss, das durch Beschluss der Kammer vom 16. März 2006 abgeschlossen wurde, geprüft wurde.